Abgeschickt von Agathe Krieg am 22 Februar, 2010 um 14:33:45
Guten Tag,
ich möchte mein EFH BJ. 1975 verkaufen. Es handelt sich um einen Winkelbungalow mit 120 m² Wohnfläche.
Wir haben vor 30 Jahren das Dachgeschoss zum Wohnraum ausgebaut, das aber 3 Jahrzehnte ohne entsprechender Nutzungsgenehmigung selber bewohnt.
Kann mein Haus so verkauft werden? Was muss ich dem Makler bzw. Kaufinteressenten hierüber pflichtend mitteilen.
Vielen Dank
Agathe K.