Re: Festlegung EFH / Anspruch auf Freispiegelentwässerung


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 02 Maerz, 2010 um 14:33:36:

Antwort auf: Festlegung EFH / Anspruch auf Freispiegelentwässerung von mv am 02 Maerz, 2010 um 09:57:09:

hallo mv,
Üblicherweise wird bei geneigten Flächen der Mittelwert genommen, sie müssen interpolieren.
Die Rückstauebene wird im allgemeinem von der zuständigen Behörde auf Oberkante Straße oder Straßenbordstein festgelegt, da hier durch die Straßenabläufe die zusätzlich anfallende Wassermenge abgeleitet werden kann.
mfg





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