Festlegung EFH / Anspruch auf Freispiegelentwässerung


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Abgeschickt von mv am 02 Maerz, 2010 um 09:57:09

Hallo Forum,

zur Festlegung der EFH eines Gebäudes verweist die LBO auf den Bebauungsplan. Im Bebauungsplan steht jeoch lediglich folgende Formulierung:
Sockelhöhe: bei eingeschossigen Bauten max. 50 cm.
Kann bei geneigtem Gelände als Bezugspunkt der höchste Punkt des Geländes im Baufenster gewählt werden oder muß der Sockel am Hausgrund gemittelt werden?

Wenn die Sockelhöhe am Hausgrund gemittelt werden muss, ist keine Freispiegelentwässerung mehr möglich, d.h. wir müsssten eine Hebeanlage installieren. Dies ist jedoh nicht gewünscht. Gibt es einen Anspruch der Bauherrschaft, die Höhenlage des Gebäudes so anzupassen, dass eine Freispiegelentwässerung möglich ist?

Vielen Dank für Rückeldungen im Voraus, mv




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