Re: Schuppen auf Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Sepp am 17 Juli, 2010 um 23:09:14:

Antwort auf: Schuppen auf Grundstücksgrenze von karsten am 17 Juli, 2010 um 12:24:01:

: Hallo erstmal,ich habe probleme mit meinen Nachbar der mir Ärger machen will ,weil mein Geräteschuppen genau an der Grundstücksgrenze gebaut wurde.Es handelt sich um ein handelsüblichen Schuppen von 4*3 m .

Ich kenne zwar die Bauordnung für Berlin nicht, aber es kann u. U. sein, dass der Schuppen erstens genehmigungsfrei und zweitens direkt an der Grenze zulässig ist.

Wo der Schuppen aufgestellt wurde ,das war vor 3 Jahren, habe ich eine mündliche Erlaubnis vom Nachbarn bekommen das er damit keine Probleme hätte,

Das ist meines Erachtens rechtlich jetzt ohne Bedeutung.

Muss ich den Schuppen im Streitfall entfernen.

Der Schuppen muss nur entfernt werden, wenn die Bauaufsichtsbehörde (Stadt) das anordnet.




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