Re: Garage auf Grenze, Nachbar schüttet Erde auf


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Abgeschickt von oberh am 19 Juli, 2010 um 14:57:53

Antwort auf: Garage auf Grenze, Nachbar schüttet Erde auf von Pfeiffy am 18 Juli, 2010 um 20:13:51:

Aus dem Nachbarrechtsgesetz NRW:

§ 30 Bodenerhöhungen
(1) Wer den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöht, muß einen solchen Grenzabstand einhalten oder solche Vorkehrungen treffen und unterhalten, daß eine Schädigung des Nachbargrundstücks insbesondere durch Abstürzen oder Abschwemmen des Bodens ausgeschlossen ist. Die Verpflichtung geht auf den Rechtsnachfolger über.





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