Re: Schließung von 2 Fenstern


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Abgeschickt von Bolanger am 02 August, 2010 um 12:50:31:

Antwort auf: Schließung von 2 Fenstern von Magdalena Mertes am 31 Juli, 2010 um 21:14:18:

Hallo,

natürlich müssen Sie diese Forderung nicht akzeptieren. Kaufen Sie das Haus einfach nicht, dann müssen sie die Fenster auch nicht schließen.

Die Frage ist eigentlich eine andere. Verkaufen die Verkäufer das Haus an jemanden, der nicht bereit ist, die Fenster zu verschließen? Vermutlich nicht. Ansonsten ist alles Verhandlungssache. Schliesslich ist der Verkäufer nicht gezwungen, an Sie zu verkaufen, wenn Sie seine Forderungen nach Kaufpreis und Nebenabsprachen nicht erfüllen.

Grüße,

Bolanger


: Ich möchte ein Haus käuflich erwerben,dessen eine Seite 2 Fenster zum Nachbargebäude hat,wobei die vorgeschriebenen 3 Meter nicht eingehalten sind.Das Nachbargebäude gehört den Eltern/Schwiegereltern der Jetztbesitzer. Bei Verkauf bestehen Sie auf die Schließung dieser Fenster. Ein Fenster ist das Bad, was dann ein fensterloser Raum würde. Mit dem 2.Fenster habe ich kein Problem.
: Muß ich die Forderung akzeptieren? Wenn ja, in welcher Form? Meines Wissens liegt keine schriftliche Vereinbarung
: vor. Würde für das Badfenster eine Sichtverkleidung (Folie) reichen?
: Für Tipp und Rat wäre ich sehr dankbar.

: Freundliche Grüße M.Mertes





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