Pflichten der Firma für Kanalarbeiten


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Abgeschickt von Nina am 16 August, 2010 um 22:35:07

Wenn ein Revisionsschacht und alle Frischwasserzuleitungen, sowie Abwasserleitungen verlegt worden sind, ist es die Pflicht der Firma für Kanalarbeiten, die wieder verfüllte Erde zu verdichten, obwohl dies nicht explizit im Auftrag enthalten ist? Oder fällt dies in die Arbeiten des Gartenlandschaftsbauers bei Ausführung der Pflasterarbeiten? Wer haftet denn, wenn die verlegten Pflastersteine absacken? Kann dies auf die Bauherren zurückfallen?




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