Re: Pflichten der Firma für Kanalarbeiten


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 17 August, 2010 um 11:49:10

Antwort auf: Pflichten der Firma für Kanalarbeiten von Nina am 16 August, 2010 um 22:35:07:

: Wenn ein Revisionsschacht und alle Frischwasserzuleitungen, sowie Abwasserleitungen verlegt worden sind, ist es die Pflicht der Firma für Kanalarbeiten, die wieder verfüllte Erde zu verdichten, obwohl dies nicht explizit im Auftrag enthalten ist? Oder fällt dies in die Arbeiten des Gartenlandschaftsbauers bei Ausführung der Pflasterarbeiten? Wer haftet denn, wenn die verlegten Pflastersteine absacken? Kann dies auf die Bauherren zurückfallen?


Pflicht ist grundsätzlich das, was vertraglich vereinbart wurde.

Unter bestimmten Voraussetzungen -die sich hier im Rahmen dieses Forums nicht erklären und erläutern lassen bzw. nur langwierig und schwierig erklären und erläutern lassen- kann dies natürlich auch auf die Bauherrschaft zurück fallen.
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Mit freundlichen Grüßen
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ReiMa-Baudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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