Re: Gartenzelt als Gabäudeersatz, Grenzbebauung


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Abgeschickt von P. Lahm ;-) am 03 September, 2010 um 09:58:46:

Antwort auf: Gartenzelt als Gabäudeersatz, Grenzbebauung von Heltaperry am 01 September, 2010 um 15:33:20:

Bei einer dauerhaften Aufstellung (Faustregel: ab ca. 3 - 12 Monate) können auch Provisorien baurechtlich relevant werden, insofern liegen Sie mit Ihrer Vermutung für eine gebäudeähnlich Funktion schon richtig.
Die andere Frage ist aber, ob das eine Bauaufsichtsbehörde tatsächlich zum Anlass für ein Einschreiten nimmt - und die läßt sich kaum einschätzen.

: Hallo,

: Auf Grund der bereits überschrittenen Länge der max. zulässigen Grenzbebauung darf an einen Carport, welcher mit seiner Längsseite auf der Nachbargreze steht, kein Freisitz mehr angebaut werden.

: Wäre es möglich an gleicher Stelle dauerhaft ein Gartenzelt(3x3 m) aufzustellen oder hat dies dann gebäudeähnliche Funktion?




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