Re: Leitsatzurteile BGH


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 September, 2010 um 17:52:10

Antwort auf: Leitsatzurteile BGH von Oberh am 06 September, 2010 um 10:45:07:

Hallo Herr O.,

individuell kann meines Wissens beinahe alles vereinbart werden und das hat dann auch Gültigkeit, selbst wenn es allgemeinen gesetzlichen Regelungen widerspricht. Ausnahme bildet da dann wohl die Sittenwidrigkeit. Im Zusammenhang mit der VOB/B ist meines Wissens festgestellt worden, dass mit der reduzierten Gewährleistung auf vier Jahre ein Verstoß gegen das AGB-Gesetz bzw. jetzt §§ 305 - 310 BGB vorläge, der den Verwender übervorteilt. Daher die Formulierung "ausgehebelt". Das Urteil finde ich aber gerade nicht ...

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Baumeister


: Hi!

: Herr Dirk Baumeister hat in einem Parallelthread geschrieben:
: "Soweit ich weiß sind die reduzierten Gewährleistungsfristen (vier Jahre) aus der VOB/B mittlerweile per höchstrichterlicher Rechtsprechung ausgehebelt."

: Nun stellt sich mir die Frage, was "ausgehebelt" genau bedeutet.

: Mein Anwalt schrieb mir kürzlich - "grundsätzlich gelten die Worte des Werkvertrages".
: Nun hatte ich ihn auf ein Urteil des BGH vom 12.07.1973 – VII ZR 196/72 hingewiesen.

: Lt. INet wird im Rahmen des Themas Schlechtwettertage in Urteilen immer wieder darauf verwiesen.

: "Hebelt" das Urteil nun die vertragliiche Regelung der "einzelnen Schlechtwetter-Kalendertage" aus?

: Sind Richter der Amts- und Landesgerichte nun gehalten, die Urteile des BGH zu berücksichtigen, bzw. sie anzuhalten?

: Danke
: Olaf O.





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