Werkverträge unter Missachtung bauaufsichtlich eingeführter DIN-Vorschriften


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Abgeschickt von Klaus-Peter Stieler am 10 September, 2010 um 11:13:28

Die Einhaltung der a.A.R.d.T. lässt sich in gewissen Teilbereichen nur schwer durchsetzen.

Das trifft insbesondere auf die Herstellung einer dauerhaft luftdicht auszubildenden wärmeübertragenden Umfassungshülle von beheizten Gebäuden im Sanierungsfall zu.

Hier die Frage, ob meine diesbezügliche Argumentation haltbar ist, wenn es um die Beantwortung der Frage nach einer gegebenenfalls diesbzgl. existierenden gesetzlichen Regelung geht:

Der Zwang zur luftdichten Ausführung ergibt sich z.B. aus DIN 4108, Teil 2 und Teil 3.

Diese Normen wurden in allen deutschen Bundesländern durch die dortige Oberste Baubehörde in den aktuellen Listen Bautechnischer Bestimmungen bekannt gemacht, die somit als Untersetzung der jeweiligen Landesbauordnung anzusehen und damit zwingend einzuhalten sind.

Oder sehe ich das zu verbissen?

Über andere bzw. weitere Meinungen würde ich mich freuen.

Klaus-Peter Stieler



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