Abgeschickt von Koop am 16 September, 2010 um 10:59:27
Hallo,
es geht um folgende Frage:
Wie viele Einstellplätze (=Parkplätze) für Fahrzeuge muss ein Diskobetreiber anbieten? Es herrscht ständiger Publikumsverkehr. Gibt es da irgendeine Richtzahl z.B. 1Stellplatz / 5 Besucher oder sowas?
Es geht um niedersächsisches Recht. In § 47 NBauO ist ja leider nur eine allgemeine Regelung getroffen und in einer Anlage nur Richtwerte, allerdings nicht für eine Diskothek.