Re: carport an Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Georg am 25 November, 2010 um 08:29:40

Antwort auf: Re: carport an Grundstücksgrenze von Sepp am 24 November, 2010 um 20:17:44:

Hallo Sepp,

mit Ihrer - private Meinung - liegen Sie richtig. Früher war tatsächlich eine Grenzbebauung nur direkt auf der Grenze zulässig, man wollte damit "Dreckecken" vermeiden. Im Zuge der letzten Änderung der BbgBO wurde in den betreffenden Satz das Wörtchen "auch" eingeschoben, damit können Garagen
und Nebengebäude ohne Aufenthaltsräume in beliebigen Abstand zu Grenze errichtet werden.




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