Re: Vorsorge gegen mutmaßliche


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 November, 2010 um 11:17:10

Antwort auf: Vorsorge gegen mutmaßliche von GG am 25 November, 2010 um 21:23:06:

Ich bin deutlich verwundert. Ich kenne die Situation wenn dann eher so, dass VERKÄUFER etwas überraschende Meinungen davon haben, welche (ungenehmigten) Flächen sie zu welchem Preis verkaufen können und dann auch noch deutlich verärgert sind, wenn man sie auf die fehlende Genehmigung und damit auf einen deutlich geringer anzusetzenden Wert für die Fläche hinweist oder feststellen muss, dass eine nachträgliche Genehmigung nicht wahrscheinlich ist und man für diese Bereiche die zu erwartenden Rückbaukosten in Abzug bringen müsste.

Es ist schon außerordentlich bemerkenswert, wenn einem Verkäufer überhaupt klar ist und er sogar noch belegen kann, was genehmigt ist und was nicht. Wer das weiß wird aber doch schon bei seiner Preisgestaltung die fehlende Genehmigung berücksichtigt haben, hoffe ich. Welchen rechtlich tragfähigen Ansatz sollte da der Käufer noch haben, einen "Schaden" geltend zu machen. Er war doch über alle Gegebenheiten korrekt und umfassend informiert.

Weitere Hinweise zum Hauskauf/-verkauf:
http://nrw-baurecht.de/viewtopic.php?f=13&t=212

: Hallo an's Forum,
: eraube mir Eure Erfahrungen zu erfragen.
: Ein Interessent möchte meine größere, vermietete gemischte Wohn-Gewerbe-Immobilie aus 1965, teilrenoviert 2000, kaufen. Nun ist viel über Auseinandersetzungen "arglistige Täuschung" manch unseriöser Käufer zu lesen. Wer möchte schon viel Geld, Zeit und Lebensqualität für ein Verfahren opfern, selbst wenn es im Sinne des Verkäufers ausgehen sollte. Welche Rechtsversicherung ist angebracht sich vorsorglich zu versichern? Wer hat Erfahrungen?
: Danke und Grüße
: GG




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