Re: Pflichten des Architekten oder Bauleiter


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Abgeschickt von Sepp am 19 Dezember, 2010 um 11:28:12:

Antwort auf: Pflichten des Architekten oder Bauleiter von Jörg Mösle am 18 Dezember, 2010 um 19:23:52:

Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, so hat er es dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. (§ 6 VOB/B)

Wer hat für die Öffnungen zu Sorgen das ich ungehindert meine Türen setzten kann?
Der Auftraggeber, also die Stadt. Die wird sich dann mit Architekt bzw. Bauleiter in Verbindung setzen.





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