Re: Badeinbeu ohne statische Prüfung - Mieter droht Prüfung an


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Abgeschickt von Bauamt am 04 Januar, 2011 um 19:28:45:

Antwort auf: Badeinbeu ohne statische Prüfung - Mieter droht Prüfung an von A.Herzog am 04 Januar, 2011 um 18:29:14:

Also ich würde mir da erstmal keine Sorgen machen.
Baugenehmigungspflichtig dürfte ein Badeinbau nicht gewesen sein (Achtung Landesrecht).

Sie haben allerdings selbstverständlich die allgemeine Pflicht die Standsicherheit Ihres Gebäudes zu gewährleisten. Falls es da berechtigte Zweifel gibt, sollten Sie das mit einem entsprechenden Gutachten überprüfen lassen.
Sollte die Bauaufsichtsbehörde Grund zu der Annahme haben, dass die Standsicherheit nicht mehr sichergestellt ist, könnte sie eine Nutzuungsuntersagung zur Gefahrenabwehr verfügen. Ihr Mieter müsste dann ggf. über Nacht ausziehen, bis der Gefahrenverdacht ausgeräumt oder Mängel beseitigt wurden.... (worst case)
Das wäre nicht nur unangenehm für den Mieter; Sie müssten in so einem Fall mit Schadensersatzforderungen des Mieters rechnen.

Die Frage ist aber für mich zu weit gefasst. Ob gegen Bestimmungen des Gewerberechts, Mietrechts, Steuerrechts oder anderer Rechtsgebiete verstoßen wurde kann ich nicht beurteilen.

: Hallo den Experten,

: ich habe ein Problem mit meinem Mieter, mit dem ich eine klassische Auseinandersetzung wegen angeblicher Mietmängel habe. Ich will es noch nicht Erpressung nennen, aber er droht mit Anzeige:

: Ich habe vor ca. 11 Jahren in seier Wohnung in einem Altbau BJ 1906 ein Bad eingebaut, Leichtbauwände auf den alten Dielenboden gesetzt und Wanne, Becken, WC, Durchlauferhitzer selbst installiert. Alles eben ohne jede Beantragung oder Fachhandwerker. Da will er mir jetzt etwas draus drehen ...

: Was kann mir da blühen oder kann ich ihn beruhigt "anzeigen" lassen, wo und bei wem auch immer?

: Dank und Gruß

: Andreas





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