Re: Groß- und Einzelhandel


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 Januar, 2011 um 17:37:21

Antwort auf: Groß- und Einzelhandel von Bauassessor am 10 Januar, 2011 um 13:55:52:

Bestandschutz unterliegt nur das, was zuletzt genehmigt wurde. Eine Änderung der Nutzung, auch eine nur teilweise, macht aus dem Ursprungsobjekt ein Neues, das auch als Ganzes neu zu beurteilen ist. Genehmigt werden immer bauliche Anlage und Nutzung als Ganzes und somit unterliegen sie auch nur als Ganzes mit ihrem letzten Genehmigungsstatus dem Bestandschutz. Es kann lediglich sein, dass zu einer neuen Beurteilung bestimmte Unterlagen oder Informationen nicht erforderlich sind, da sie bereits in den Vorgenehmigungen schon mal einer Prüfung unterzogen wurden und sich weder am Objekt noch an der Rechtslage etwas verändert hat.

... damit dürfte sich die baurechtliche Einschätzung der Frage ergeben.


: Hallo,

: es geht um einen schon seit Jahren bestehenden Großhandelsbetrieb in einem Gewerbegebiet in NRW (Bestandsschutz), der nun an einzelnen Tagen den Großhandel für den Endverbraucher öffnen will, also Einzelhandel betreiben will. Allerdings ist in dem Gewerbegebiet Einzelhandel ausgeschlossen, um das Zentrum nicht zu schaden.
: Ist das über einen Nutzungsänderungsantrag möglich, da es primär ja immer noch ein Großhandelsbetrieb ist, oder geht es nicht, da die "zeitlich befristete" Nutzung als Einzelhandelsbetrieb nicht über das Baurecht steuerbar ist und dadurch faktisch ein Einzelhandelsbetrieb legitimiert wird?

: Danke an alle, die eine Einschätzung geben können.





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