Groß- und Einzelhandel


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Abgeschickt von Bauassessor am 10 Januar, 2011 um 13:55:52:

Hallo,

es geht um einen schon seit Jahren bestehenden Großhandelsbetrieb in einem Gewerbegebiet in NRW (Bestandsschutz), der nun an einzelnen Tagen den Großhandel für den Endverbraucher öffnen will, also Einzelhandel betreiben will. Allerdings ist in dem Gewerbegebiet Einzelhandel ausgeschlossen, um das Zentrum nicht zu schaden.
Ist das über einen Nutzungsänderungsantrag möglich, da es primär ja immer noch ein Großhandelsbetrieb ist, oder geht es nicht, da die "zeitlich befristete" Nutzung als Einzelhandelsbetrieb nicht über das Baurecht steuerbar ist und dadurch faktisch ein Einzelhandelsbetrieb legitimiert wird?

Danke an alle, die eine Einschätzung geben können.



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