Abgeschickt von Alexander Merkel am 20 Januar, 2011 um 19:19:09
Wenn jemand eine Doppelhaushälfte ohne Baupartner baut und das ohne Keller, hat dann die Gemeinde das Recht, eine Stützmauer zum Nachbargrundstück zu fordern, und diese auch beim Grundstückskauf als Bedingung zu setzen? Und wer muß dann die Kosten dafür übernehmen?
Weiß hier jemand einen Rat?
Gruß
Alexander