Re: Nutzungsänderung / Dachgeschoss


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 26 Januar, 2011 um 20:58:53

Antwort auf: Re: Nutzungsänderung / Dachgeschoss von Rolf am 26 Januar, 2011 um 13:42:25:

... normalerweise sollte der Eigentümer die Baugenehmigung (möglichst im Original) haben, bei einem Verkauf bekommen bzw. vom Vorbesitzer verlangen. Es kauft ja auch niemand ein Auto ohne sich den Fahrzeugbrief geben zu lassen.

: Ja ok, danke erstmal. Dann wäre ja mehr als interessant, was in der Baugenehmigung 1989 drin stand/steht zum Thema Dachgeschoss. Wo bzw. wie könnte man das denn rausbekommen ?
: Danke
: Rolf




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