Abgeschickt von Rolf am 26 Januar, 2011 um 13:42:25
Antwort auf: Re: Nutzungsänderung / Dachgeschoss von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 26 Januar, 2011 um 12:14:55:
: hallo Rolf,
: sofern der Dachboden bisher nicht als Aufenthaltsraum genutzt wurde- und genehmigt ist-
: müssen Sie einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Verfahrensfrei ist die Änderung der Nutzung von Anlagen immer dann, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen als für die bisherige in Betracht kommen.
Ja ok, danke erstmal. Dann wäre ja mehr als interessant, was in der Baugenehmigung 1989 drin stand/steht zum Thema Dachgeschoss. Wo bzw. wie könnte man das denn rausbekommen ?
Danke
Rolf