Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 26 Januar, 2011 um 12:14:55:
Antwort auf: Nutzungsänderung / Dachgeschoss von Rolf am 26 Januar, 2011 um 11:36:06:
hallo Rolf,
sofern der Dachboden bisher nicht als Aufenthaltsraum genutzt wurde- und genehmigt ist-
müssen Sie einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Verfahrensfrei ist die Änderung der Nutzung von Anlagen immer dann, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen als für die bisherige in Betracht kommen.