Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 11 Februar, 2011 um 11:53:19:
Antwort auf: Re: Aushub(Lehmboden) von isle of man am 11 Februar, 2011 um 07:00:00:
aus Ihrer Bauordnung:
§ 62:
11.sonstige bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen
a)selbständige Aufschüttungen oder Abgrabungen bis zu 300 m² Grundfläche und bis zu 2 m Höhe oder Tiefe; ausgenommen sind Abgrabungen in Grabungsschutzgebieten gemäß § 22 des Denkmalschutzgesetzes....
alles andere sagte schon mein Vorredner Dirk....und Sie werden ja den Aushub verteilen und nicht an der Grundstücksgrenze "stapeln"