Re: Aushub(Lehmboden)


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Abgeschickt von isle of man am 11 Februar, 2011 um 07:00:00

Antwort auf: Re: Aushub(Lehmboden) von Dirk Baumeister am 10 Februar, 2011 um 20:16:33:

: ACHTUNG: Genehmigungsfreiheit bedeutet nicht, dass die Geltung der BauO ausgesetzt ist. Im Gegenteil, die Genehmigungsfreiheit entbehrt lediglich eines formalen Verfahrens und verlagert die gesamte Verantwortung für die Einhaltung aller Regelungen der Bauordnung auf den Bauherrn bzw. Grundstückseigentümer (§65 Abs. 4 BauO NRW).

: So muss z. B. die genehmigungsfreie selbständige Aufschüttung dennoch die Abstandflächen nach §6 BauO NRW zu Nachbargrundstücken einhalten ...


: : welches Bundesland?
: : In NRW ist nach § 65 genehmigungsfrei unter Punkt 42: selbständige Aufschüttungen oder Abgrabungen bis zu 2,0 m Höhe oder Tiefe, im Außenbereich nur, wenn die Aufschüttungen und Abgrabungen nicht mehr als 400 m² Fläche haben


Hallo Bundesland ist Rheinland-Pfalz und der Aushub soll auf meiner Wiese wo ich Pferde habe aufgefüllt werden auserhalb des Ortes.




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