Re: Aushub(Lehmboden)


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 Februar, 2011 um 20:16:33

Antwort auf: Re: Aushub(Lehmboden) von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 10 Februar, 2011 um 13:12:25:

ACHTUNG: Genehmigungsfreiheit bedeutet nicht, dass die Geltung der BauO ausgesetzt ist. Im Gegenteil, die Genehmigungsfreiheit entbehrt lediglich eines formalen Verfahrens und verlagert die gesamte Verantwortung für die Einhaltung aller Regelungen der Bauordnung auf den Bauherrn bzw. Grundstückseigentümer (§65 Abs. 4 BauO NRW).

So muss z. B. die genehmigungsfreie selbständige Aufschüttung dennoch die Abstandflächen nach §6 BauO NRW zu Nachbargrundstücken einhalten ...

: welches Bundesland?
: In NRW ist nach § 65 genehmigungsfrei unter Punkt 42: selbständige Aufschüttungen oder Abgrabungen bis zu 2,0 m Höhe oder Tiefe, im Außenbereich nur, wenn die Aufschüttungen und Abgrabungen nicht mehr als 400 m² Fläche haben





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