Abgeschickt von Ratlos am 18 Februar, 2011 um 20:29:12
Sehr geehrte Forums-Mitglieder,
gelten die Abstandsmaße (NRW) für Baum- und Heckenbewuchs im Bereich der Grundsücksgrenze auch dann, wenn ein Grunstück in zwei Grundstücke geteilt wurden ? Somit erfolgte auch eine Teilung der Baumbepflanzung des Grundstücks.
Vielen Dank für Ihre Antworten.