Re: [...] unbeschadet privater Rechte Dritter[...]


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 Februar, 2011 um 19:40:41

Antwort auf: Re: [...] unbeschadet privater Rechte Dritter[...] von Bauamt am 22 Februar, 2011 um 00:14:24:

: In diesem Fall sehe ich keinen Widerspruch zwischen Plänen und Baugenehmigungsbescheid.


Ohne einen Plan gesehen zu haben ist das eine mutige Aussage.
Ich könnte mir z. B. vorstellen, dass lediglich im Grundriss mal das Wort Dachterrasse steht aber in den Ansichten und im Schnitt kein Geländer und vielleicht auch kein Belag oder sonstiges dargestellt ist. Im Tenor steht auch nichts von einer Dachterrasse und in der Berechnung der Wohn- und Nutzfläche taucht sie auch nicht auf. Für meinen Geschmack wäre in diesem Szenario durchaus Raum für Zweifel an der Genehmigung der Dachterrasse. Insbesondere wenn dann auch noch die einzutragenden Abstandflächen im Lageplan fehlen. Da die Garage ja an der Grenze steht, wäre mit Dachterrasse (in NRW) die Privilegierung weg und es müsste eine Baulast eingetragen werden. Zumindest dürfte man aber erwarten als Nachbar vor einer Abweichung von den Abstandflächen angehört zu werden.

Natürlich alles nur Spekulation und fiktive Diskussion ... alle Ähnlichkeiten mit lebenden Personen und realen Projekten sind rein zufällig.



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