Re: Abstandsflächenberechnung


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Abgeschickt von Oliver am 14 Maerz, 2011 um 10:11:47

Antwort auf: Re: Abstandsflächenberechnung von Dirk Baumeister am 13 Maerz, 2011 um 14:10:49:

Wenn ich ein einfaches Pultdach nehme, ist das ganze auch logisch. Aber für mich ist ein Doppelpultdach vom Prinzip ein Satteldach, welches am Giebel einen Versatz hat. Daher verstehe ich nicht, warum zur Berechnung der Wandhöhe hier andere Regeln gelten.
Da ich das Satteldach insgesamt höher bauen könnte, solange die Dachschräge unter 45° bleibt, ist die Beeinträchtigung des Nachbarn in diesem Fall eher größer als bei einem Doppelpultdach.

Gruß

Oliver

: Die Ermittlung der Abstandfläche ist bei unterschiedlichen Giebelformen halt unterschiedlich. Die Wandfläche ist bei einem Pultdach insgesamt größer, die Beeinträchtigung des Nachbarn damit auch. Insoweit ist eine tiefere Abstandfläche nur konsequent und richtig.

: Die Giebelfläche nicht zu berücksichtigen ist schon eine Privilegierung.

:
: : Hallo zusammen,

: : ich möchte in Ba-Wü ein bestehendes EFH mit Satteldach erweitern. Zum Schluß soll der bestehende Teil samt Anbau mit einem Doppelpultdach ausgestattet werden.
: : Die Berechnung der Abstandsfläche zum Nachbargrundstück für ein Satteldach ist eindeutig aus der Landesbauordnung zu erkennen. (Die Giebelfläche wird nicht mitgerechnet, da die Dachneigung geringer als 45° ist)
: : Bei einem Doppelpultdach recht jetzt plötzlich die Abstandsfläche nicht mehr, obwohl sich die Gesamtdachhöhe nicht verändert.
: : Kann mir das mal bitte jemand erklären?

: : Danke und Gruß

: : Oliver




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