Abgeschickt von Hubertus Seppberger am 05 April, 2011 um 11:11:02
Nehmen wir an, in BW wird ein Bauantrag eingereicht.
Einer der Angrenzer (A) macht während der Angrenzeranhörung Forderungen geltend, auf die der künftige Bauherr (B) nicht eingehen will. A droht mit einer Klage gegen die Baugenehmigung, wenn B sich nicht auf die Forderung (Anbaubaulast) einlassen möchte. Von der Behörde werden keine Bedingungen für die BG gestellt.
Während der Angrenzeranhörung wird von A jedoch kein Einwand bei der Baurechtsbehörde geltend gemacht und die BG wird erteilt.
Frage 1:
Hat dann A überhaupt noch eine Möglichkeit, gegen die Baugenehmigung von B Widerspruch einzulegen?
Frage 2:
Welche anderen Möglichkeiten kämen in Betracht, wie A gegen das Bauvorhaben von B vorgehen könnte.