Feuchteschaden da Abbdichtung fehlt ist das arglistige Täuschung?


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Abgeschickt von Marco Graf am 08 April, 2011 um 13:18:47

Angenommen Sie Kaufen eine gebrauchte Immobilie 13Jahre alt, die in Anzeigen nicht als Sanierungsbedürftig beschrieben ist.
Das EG befindet sich in Hanglage und ist somit Teilweise im Erdreich und Teilweise frei. Mauerwerk Ziegel.
Bei der Besichtigung fallen keine Feuchteschäden auf es riecht weder Kellermuffig noch sind an den Wänden Schimmel oder der gleichen sichtbar.
3Jahre nach dem Kauf der Immobilie dringt durch erhöhten Anfall von Schnee (Tauwasser) Schichtenwasser in das Gebäude woraufhin die Ziegelwände innen und Aussenwände bis 50cm hoch Feucht werden.
Nun entdeckt der neue Besitzer in der Abstellkammer ein Loch welches lose mit Bodenfliesen verdeckt war. In diesem Loch steht 1cm hoch Wasser auf der Bodenplatte unter dem Estrich und der Isolierung. Der Vorbesitzer gibt an es wäre kurz nach dem Bau schon Wasser dort eingedrungen und sämtliche Badfliesen erneuert worden, nach hinuziehen eines Bausachverständigen habe man eine Drainage ums Haus gelegt.
Nun zieht der neue Besitzer einen Bausachverständigen hinzu, der nach Inspektion feststellt, daß es gar keine Bodenplattenabdichtung gibt. => Sanierungskosten Innen und Außen (vor Detailierter Sondierung) 60tE
=liegt hier eine arglistige Täuschung des Verkäufers vor? kann man davon Ausgehen, daß nach dem ersten Sachverständigen (der das Loch gemacht hat) dieser wohl auch schon die fehlende Abdichtung bemerkt haben muß und somit der Verkäufer davon wußte.



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