Re: Feuchteschaden da Abbdichtung fehlt ist das arglistige Täuschung?


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Abgeschickt von oberh am 08 April, 2011 um 15:04:43

Antwort auf: Feuchteschaden da Abbdichtung fehlt ist das arglistige Täuschung? von Marco Graf am 08 April, 2011 um 13:18:47:

Hi!

Zu der rechtlichen Frage kann ich nichts beisteuern ...

Aus Erfahrungen einer Klage gegen meinen Vater (damals Vermieter), weiss ich, dass die Richterin sich in ihrer Urteilsfindung gar nicht auf den eigentlichen vom Mieter gerügten Schaden eingelassen hatte - sie hat sich ausschließlich darauf konzentriert, ob die in der Klageschrift genutzte Formulierung "arglistige Täuschung" zutreffend war oder nicht.

Also unbedingt einen kompetenten Anwalt hinzuziehen ...
Momentan liegt die Beweislast bei Euch!
Kennst Du den ersten Sachverständigen schon?

Viele Grüße
Olaf



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