Re: Gebäudeabstand auf einem GS mit Niesbrauch


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Abgeschickt von jim Knopf am 19 April, 2011 um 11:23:55

Antwort auf: Re: Gebäudeabstand auf einem GS mit Niesbrauch von oberh am 18 April, 2011 um 09:36:57:

Hallo oberh,

in der Baugenehmigung steht nichts drin.

Das WE-Haus bleibt (vorerst) bestehen. Hier kann der Verkäufer weiterhin schalten und walten.
Daneben, auf dem nicht mit Niesbrauch beasteten GS-Teil soll ein EFH errichtet werden.

Wie weit muß hier Abstand gehalten werden; oder ist da gar nichts vorgeschrieben, da der GS-Teil mit Niesbrauch ja auch uns gehört?

Beste Grüße
JK




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