Abgeschickt von jim Knopf am 19 April, 2011 um 11:23:55
Antwort auf: Re: Gebäudeabstand auf einem GS mit Niesbrauch von oberh am 18 April, 2011 um 09:36:57:
Hallo oberh,
in der Baugenehmigung steht nichts drin.
Das WE-Haus bleibt (vorerst) bestehen. Hier kann der Verkäufer weiterhin schalten und walten.
Daneben, auf dem nicht mit Niesbrauch beasteten GS-Teil soll ein EFH errichtet werden.
Wie weit muß hier Abstand gehalten werden; oder ist da gar nichts vorgeschrieben, da der GS-Teil mit Niesbrauch ja auch uns gehört?
Beste Grüße
JK