Re: Gebäudeabstand auf einem GS mit Niesbrauch


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Abgeschickt von oberh am 18 April, 2011 um 09:36:57

Antwort auf: Gebäudeabstand auf einem GS mit Niesbrauch von jim knopf am 16 April, 2011 um 17:22:26:

Hi Jim!

Gibt es auf Deiner Insel eine Glaskugel?
Wenn ja, dann frage mal Lukas, ob er Dich mit seiner Lokomotive dorthin bringen kann ...

;) ;)

Spaß beiseite:

Nießbrauch -> Grundbuch -> notarielle Beurkundung
---> keinerlei schriftliche Zusaztvereinbarungen möglich

Wie lautet die schriftliche Formulierung?
Wenn das WE abgerissen wird - kann die Grunddienstbarkeit gelöscht werden?

Oder soll dort ein neues WE-Haus hin?

Der Abriss eines Gebäudes kann Bestandteil einer Baugenehmigung werden.
Bauamt fragen ...





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