Abgeschickt von jim knopf am 16 April, 2011 um 17:22:26
Hallo Wissende,
was wäre, wenn auf einem Grundstück eine, mit einem WE-Haus bebaute Teilfläche mit Niesbrauchsrecht eingetragen wäre und auf dem restlichen GS soll ein Wohnbungalow errichtet werden. Welchen Abstand muß man da zum Niesbrauchs-WE-Haus einhalten? kann man anderslautende schriftliche Vereinbarungen treffen (1,5-2 Meter? Das WE-Haus wird später abgerissen.
Die Annahme soll lauten : in Sachsen
Jim Knopf
P.S. Die Grundstücksgrenzen sind mehrere (ca. 6) Meter weit weg.