Re: Garagenhöhe in NRW


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Abgeschickt von oberh am 26 April, 2011 um 17:13:36

Antwort auf: Re: Garagenhöhe in NRW von Dirk Baumeister am 26 April, 2011 um 00:32:13:

Hi Dirk!

"Formal ist eine beantragte Höhe von 2,75 m und eine gebaute Garage mit 2,92 m aber nicht das gleiche Objekt."

Mein Bauchgefühl sagt mir, dass in diesem Falle eine geringfügige und baulich bedingte Abweichung zum Bauantrag gegeben ist.

Im (hier wohl nicht nötigen) Falle einer Bescheinigung nach §81 Abs.2 würde ich diese durchaus ausstellen, da die bauordnungsrechtlichen Vorschriften weiterhin eingehalten wurden.


Grüße
Olaf



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