Re: Toleranzen im Öffentl. Baurecht


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 02 Mai, 2011 um 15:15:46:

Antwort auf: Toleranzen im Öffentl. Baurecht von Flori am 02 Mai, 2011 um 08:31:10:

Hallo Flori,
neben einer Baurechtstoleranz von 10%-15% (je nach Bundesland/Toleranzverordnung zur Bauordnung-TvzBauo) gibt es im privaten Baurecht bei den Firmen nochmals 10%. Addiert man die üblichen Bauherrentoleranzen von 25%, ergeben sich mögliche Abweichungen von ca. 50%. Mit Hilfe eines guten Anwalts erreichen Sie noch eine juristische Duldungstoleranz (JURdulduto)von 25% zusätzlich!
Spass beiseite.........
Toleranzen im öffentlichen Baurecht gibt es nicht. 35° Dachneigung sind halt 35°. Sie können jedoch meistens Abweichungen vom B-Plan beantragen. Diese sind zu begründen (siehe im Baugesetzbuch/BauGB). Die oben genannten Abweichungen sind aus unserer Sicht gut zu beantragen- die Abweichungen sind nicht schwerwiegend.
Ideal ist es, wenn bereits Abweichungen von den Festsetzungen des B-Plan im "weiteren Umfeld"
bereits mehrfach genehmigt worden sind.




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