Abgeschickt von oberh am 02 Mai, 2011 um 16:53:02
Antwort auf: Re: Toleranzen im Öffentl. Baurecht von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 02 Mai, 2011 um 15:15:46:
Hi Flori!
Und wenn der BPlan z.B. anstatt 10,00 nur 10,0 als Festsetzung angibt, dann kann im Rahmen der "Zeichenungenauigkeiten" auch abgewichen werden.
Bei einem Plan in 1: 500 z.B. können aus dem o.g. Maß schnell 9,9 oder 10,1 m werden ...
Diese Ausage von mir ist nicht rechtlich fundiert, sondern basiert aus meinen Erfahrungen ...