Re: Toleranzen im Öffentl. Baurecht


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Abgeschickt von oberh am 02 Mai, 2011 um 16:53:02

Antwort auf: Re: Toleranzen im Öffentl. Baurecht von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 02 Mai, 2011 um 15:15:46:

Hi Flori!

Und wenn der BPlan z.B. anstatt 10,00 nur 10,0 als Festsetzung angibt, dann kann im Rahmen der "Zeichenungenauigkeiten" auch abgewichen werden.
Bei einem Plan in 1: 500 z.B. können aus dem o.g. Maß schnell 9,9 oder 10,1 m werden ...

Diese Ausage von mir ist nicht rechtlich fundiert, sondern basiert aus meinen Erfahrungen ...





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