Gemeindliche Druckrohrleitung innerhalb Bebauungsgrenze / Grenzbebauung


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Abgeschickt von Mathias Bölke am 12 Mai, 2011 um 17:26:23

Moin Moin,

wenn innerhalb der Bebauungsgrenze - 3 Meter zur Grundstücksgrenze - eine öffentliche Leitung, in diesem Fall eine Schmutzwasser-Druckrohrleitung der Gemeinde, liegt, welchen Abstand muss sie zu den Grenzen haben?
Kann sie direkt an die Bebauungsgrenze von 3 Metern heranreichen?

Wenn ja, was ist denn bei der Grenzbebauung für ein Wohnhaus ohne Keller zu beachten?

Wenn nein, welchen Abstand muss diese Leitung mindestens haben?

Ich hoffe, dass meine Frage verständlich ist!
Wenn nicht, bitte melden.

Danke für die Informationen!

Mit freundlichen Grüßen
Mathias Bölke



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