Re: Carport im Außenbereich


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Abgeschickt von Bauassessor am 19 Mai, 2011 um 16:27:09:

Antwort auf: Carport im Außenbereich von Sven am 19 Mai, 2011 um 09:22:05:

Hallo,

die Frage finden Sie hier im Forum des öfteren - auch wenn ein Vorhaben genehmigungsfrei nach der jeweiligen Bauordnung sind, heißt es nicht automatisch, dass sie auch im planungsrechtlichen Sinne zulässig sind. Der Außenbereich ist ist eine Fläche, in der nur bestimmte Nutzungen (gem. § 35 BauGB) zulässig sind. Eine Nutzung als Carport fällt dort erst einmal nicht drunter.
Ggf. gewährt man Ihnen beim Bauamt eine gewisse "Kulanz", wenn das Carport für ein bereits gewährte, legale Nutzung vorgesehen ist. Aber einen Rechtsanspruch können Sie aus dem Planungsrecht nicht ableiten.

: Hallo Forum,

: wir planen eine Carport im Außenbereich zu errichten.
: Da wir in BL Bradenburg wohnen habe ich mal in der Brandenburgischen Bauordnung nachgelesen und darin stehr das Garagen und Carports bis zu einen Grundfläche von 50m² Baugenehmigungsfrei sind. Unser Carport soll nun 8,5x5,5m werden. Meine Fragen nun:
: -Muß ich die Bauanzeige vor Baubeginn einreichen?
: -Muß die Auffahrt die zum Carport gehört extra beantragt werden?

: Leider habe ich vom zuständigen Bauamt noch keine Antwort auf meine schriftliche Fragestellung erhalten.

: Gruß

: Sven





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