Abgeschickt von Sven am 19 Mai, 2011 um 17:18:23
Antwort auf: Re: Carport im Außenbereich von Bauassessor am 19 Mai, 2011 um 16:27:09:
Das Verstehe ich nicht ganz, lt Brandenburgischer Bauordnung $55 Abs2 ist es erlaubt. "zu einem Wohngebäude gehörende oberirdische Garagen mit insgesamt nicht mehr als 50 m2 Grundfläche auf dem gleichen Grundstück" Es gibt keinen Bebauungsplan und das Carport/Garage isz zu einem Wohnhaus gehörend auf dem gleichen Grundstück.
Bei den Anderen Bauten unter §55 wird ausdrücklich erwähnt "außer im Außenbereich"
Was soll man jetzt davon halten?