Re: Dachterrase auf Doppelgarage in Grenzbebauung


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Abgeschickt von Falko Lechleitner am 10 Juni, 2011 um 16:31:00

Antwort auf: Re: Dachterrase auf Doppelgarage in Grenzbebauung von Bauamt am 08 Juni, 2011 um 20:31:15:

: Wenn der Eigentümer des Nachbargrundstückes (bzw. sein Rechtsnachfolger) den Zustand 30 Jahre ohne Beanstandung toleriert hat, sind in dieser Beziehung die Nachbarrechte üblicherweise verwirkt.

: Dies gilt jedoch nur für den Nachbarn ! Die Bauaufsichtsbehörde kann Ihre Befugnisse nicht durch reinen Zeitablauf verwirken und auch nach 30 Jaren noch Änderungen (Beseitigung etc) anordnen.

: : Hallo zusammen, angenommen nachbar A lebt ca. 30 jahre friedlich neben nachbar B, in NRW, der eine Doppelgarage in Grenzbebauung mit Dachterrasse auf dem hinteren teil der garage, mit 3m abstand, errichtet hatte.Vor 30 jahren.Es lag keine Genehmigung von A vor. Abstandsfläche lag auch nicht vor.Die Hauswand von A steht in 3m Abstand zur Garagenwand.Einblick diagonal durch das Wohnzimmer.Jetzt wechselt der Besitzer und die friedlichen Verhältnisse haben sich geändert.Nachbar A will die Terrasse nicht mehr dulden und bittet die Baubehörde um Einschreiten. Könnte Nachbar B mit einem Fachanwalt die LBO NRW aushebeln?

: : Herzl. Danke für jede Antwort
: : Falco

bauamt, danke für deine antwort
inzwischen weiß ich mehr. nachbar B könnte eine trennwand zwischen die beiden garagen ziehen. dann könnte er den hinteren teil der garage als gebäude deklarieren, mit dachterrase ist das ein gebäude, läßt das ganze neu genehmigen.WENN das bauamt genehmigt.
kann mir einer hier einen tip geben? wenn das bauamt das genehmigt,hätte man chancen vor gericht dagegen vorzugehen?

falco




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