Überschreitung der Baugrenze


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Abgeschickt von Dergiss am 18 Juni, 2011 um 10:33:44

Hallo,

wir haben unseren Bauantrag (Hessen) nun genehmigt bekommen. Jedoch überschreiten wir an einer Seite die Baugrenze, wofür nun nicht unerhebliche Gebühren fällig werden. Kann man dies nicht mit einer anderen Stelle am Bauplatz verrechnen, wo die Baugrenze dementsprechend unterschritten wird ? Falls ja, was wäre der passende Paragraph im Gesetz ?

Vielen Dank



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