Mitwirkpflichten des Nachbarn bei Grenzbebauung ...


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Abgeschickt von ralf9000 am 04 Juli, 2011 um 11:27:54

Liebe Spezialisten,

unser Nachbar versucht seit er weiß, dass sein Nachbargrundstück verkauft ist und wir bauen wollen, unser Bauvorhaben zu verhindern. Gespräche, in denen wir mit aller Freundlichkeit und Verständnis aufwarten, sind einseitig leider durch den Nachbarn zum Scheitern verurteilt. Wir wissen leider nicht mehr weiter.

Als letztes an unserem Bau (NRW) haben wir noch die Grenzgarage zu erstellen. Hierzu ist es unumgänglich leider auch das Grundstück des Nachbarn zu betreten und auch bei den Fundamentaushebungen einen Böschungsteil auf seinem Grundstück zu haben. In Gesprächen hat er uns verboten, auch nur einen Zentimeter seines Grundstückes anzurühren. Ohne ist es aber unmöglich zu bauen.

Ich muss nun leider fragen, obwohl mir das im Herzen weh tut, wie ist in einem solchen Fall das rechtlich saubere Vorgehen doch zu der genehmigten Garage zu kommen:

1.) Was muss er dulden und weshalb (rechtliche Grundlage)?
2.) Schriftliche Ankündigung per Einschreiben wieviel Tage vorher?
3.) Wieviel Male kann er einen neuen Zeitpunkt für die Maßnahmen verlangen?
3.) Wie lange hat man zur Realisierung zur Verfügung?
4.) Welche Auflagen kann Nachbar machen?
5.) Wie bemisst sich eine Nutzungsentschädigung für das Betreten, Aufgraben und später das Verputzen für den Nachbarn?

Wir sind wirklich verzweifelt ...

Grüße,

Ralf



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