Abgeschickt von oberh am 04 Juli, 2011 um 13:44:52
Antwort auf: Mitwirkpflichten des Nachbarn bei Grenzbebauung ... von ralf9000 am 04 Juli, 2011 um 11:27:54:
Hi Ralf!
Informiere Dich bitte über das Nachbarrechtsgesetz NW.
Hierin gibt es das "Hammerschlag- und Leiterrecht".
Es regelt z.B. das Betreten des nachbarlichen Grundstückes.
Schau mal hier:
http://www.baurechtsexperte.de/hammerschlags-und-leiterrecht-nrw-db30707.html