Abgeschickt von Bernd Adam am 21 Juli, 2011 um 10:48:50
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Miteigentümer einer Wohnanlage mit 52 Wohneinheiten.
Als "Kinderspielplatz" fungierte bisher eine Rutsche, die nach den TÜV-Bestimmungen schon längst nicht mehr zulässig ist.
Können Sie mir sagen, ab wieviel Wohneinheiten ein Spielplatz (ggf. auch noch mit einem bestimmten Umfang an Geräten) gesetzlich vorgeschrieben ist.
Nur so könnte ich auf der nächsten WEG-Versammlung meinen Antrag auf einen neuen Spielplatz durchsetzen.
Vielen dank für Ihre Mühe und Antwort im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Adam