Re: AUSSENDÄMMUNG


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Abgeschickt von Bolanger am 23 Juli, 2011 um 19:41:04:

Antwort auf: AUSSENDÄMMUNG von Jürgen Cleve am 21 Juli, 2011 um 18:42:48:

Hallo,

für einen Neubau muss normalerweise die ENEV eingehalten werden. Diese Verordnung gibt auch mindest-Dämmwerte der einzelnen Bauteile wieder. Eine ungedämmte Bodenplatte entspricht nicht der ENEV und stellt damit einen erheblichen Mangel dar.
Oder wurde die Bodenplatte von oben gedämmt und dadurch blieb nicht genug Höhe für eine FBH?

Grüße,

Bolanger

: Was gehört eigentlich zu einer Außendämmung? Ich wollte im Keller meines Neubaus ursprünglich (auch) eine Fußbodenheizung installieren. Dies war jedoch nicht mehr möglich oder ergab schlichtweg keinen Sinn, da lediglich die Außenwände - nicht aber der Bodenbereich - gedämmt wurde. Gibt es hier eine DIN oder eine juristische Definition für eine Außendämmung? - Im voraus Danke für Antworten!





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