Re: Entspricht ein Staffelgeschoss mit Satteldach einem B-Plan mit SD Kennzeichnung?


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Abgeschickt von Billstein am 03 August, 2011 um 16:46:52:

Antwort auf: Re: Entspricht ein Staffelgeschoss mit Satteldach einem B-Plan mit SD Kennzeichnung? von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 03 August, 2011 um 15:01:38:

: hallo Billstein,
: hier ein Zitat/Kommentar von:
: Bau-RAT (Inhaberin Ulrike Probol)
: Wachendorffstraße 1, 40882 Ratingen
: ..........Das Staffelgeschoss gibt es in zwei wesentlichen Varianten:
: als Geschoss z.B. einer Terrassenbebauung, das nicht "oberstes Geschoss" ist,
: als oberstes Geschoss, das aus gestalterischen Gründen oder - jedenfalls im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes - zur Erhöhung des realen Maßes der Nutzung geplant wird.
: Für letzteres darf es sich nur um ein Geschoss handeln, das i.S. der Landesbauordnung nicht Vollgeschoss ist. Das bedingt u.a., dass es allseitig deutlich gegenüber allen Fassade des darunter liegenden Geschosses (allen freien Aussenwänden) zurückgesetzt ist; vgl. Kommentar Gädtke/ Bockenförde/ Temme/ Heintz - 9. Aufl. - zu § 2 BauO NW, Rd.-Nr. 201.
: Ein Mindestmaß für das Zurücksetzen eines Staffelgeschoss ist nicht bestimmt, da dieses sich nach der städtebaulichen Situation richten muss. "Ein Maß von weniger als 1 m erscheint ... unvorstellbar." (Kommentar w.v., Rd.-Nr. 202).

Besten Dank... jedoch war mir dies bereits klar.
Es handelt sich nicht um ein Vollgeschoss - so ist es von uns auch beabsichtigt. Die Bauaufsicht / Stadtplanung sagt allerdings, dass es sich nicht um ein Satteldach gemäß B-Plan - sondern um ein Flachdach mit Aufbau handelt.
Hier ist einfach zu klären, ist durch die Satteldachform auf dem Staffelgeschoss die Auflage aus dem B-Plan erfüllt?




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