Re: bebauungsplanänderung


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Abgeschickt von Bauamt am 05 September, 2011 um 21:39:15:

Antwort auf: bebauungsplanänderung von herta am 05 September, 2011 um 14:13:22:

Bin zwar kein Stadtplaner, aber ich zitier mal das BauGB:

§ 9 Inhalt des Bebauungsplans

(1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden:
...
6. die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden;
...

http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__9.html

: Kann in einem Bebauungsplan mit einer Änderung die maximale Anzahl von (Ferien)-Wohnungen je Grundstück festgeschrieben werden - und zwar ausgehend vom derzeitigen Bestand? Ein Beispiel: auf einem Grundstück sind derzeit sieben Wohnungen und auf dem gleich großen Nachbargrundstück nur zwei, auf dem dritten vier. Kann dieser Stand festgeschrieben werden? Es bedeutet einen immensen Wertverlust für das Grundstück mit nur 2 Wohnungen und erhöht den Wert des Grundstücks mit 7 Wohnungen, da diesem das bisherige grüne Umfeld garantiert wird.
: Würde mich mal interessieren, was Fachleute dazu sagen - Danke im Voraus!





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