Höhenunterschied zum Nachbargrundstück wer zahlt die Stützmauer???


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Abgeschickt von Gast am 21 Maerz, 2005 um 11:08:03:

Hallo,
wir haben ein Haus gekauft auf dessen rechter Seite (von der Straße aus gesehen) die Grundstücke höher liegen, das heisst von Haus zu Haus ansteigen (Hanglage). Nun bricht auf der besagten Seite die Mauer (ca. 30 cm hoch), auf der unser Zaun steht, so langsam Weg, da der Nachbar zu der beschriebenen Seite sein Grundstück angeschüttet hat und den Höhenunterschied durch das einstecken von Gehwegplatten versucht hat auszugleichen. Der Druck, den der erhöhte Boden aber ausübt ist zu hoch für die kleine Mauer, zumal der Boden bereit dort ca. 20 cm höher ist als die Mauer selber!!!
Lange Rede kurzer Sinn - der Zaun incl. Mauer auf der er steht muss erneuert werden. Da es zur rechten Seite die Einfriedung betrifft müssen wir den Zaun zahlen. Ist auch soweit ok, nur wer muss die Mauer zahlen? Nachbar glaubt, da es unsere Seite ist, zahlen wir. Wir sagen was können wir dafür, dass er sein Grundstück aufgeschüttet hat um es zu begradigen... Wer kann mir nun ein paar Vorlagen (Paragraphen, Urteile o.ä.) liefern um ihn davon zu überzeugen, dass er die Mauer zahlen muss??? Oder liege ich völlig falsch und wir müssen tatsächlich alles bezahlen??? Ich meine allein der Abriss der alten Mauer, das Ausschachten für die neue, die Einschalung usw. das kostet alles ganz schön und macht ne Menge arbeit :-/
Vielen Dank für Eure kurzfristigen Antworten.




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