Re: Nachträgliche Bebauungsplanänderung, damit Erschliessungsträger besser verkaufen kann?


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Abgeschickt von Bauamt am 02 Oktober, 2011 um 23:20:22:

Antwort auf: Nachträgliche Bebauungsplanänderung, damit Erschliessungsträger besser verkaufen kann? von Andreas Hahn am 02 Oktober, 2011 um 19:12:30:

Die Gemeinde hat die Planungshoheit und kann Bebauungspläne aufstellen und ändern.
Ein Bauherr / Eigentümer hat grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Änderung, es sei denn, der B-Plan ist fehlerhaft / rechtswidrig.

Die Anwohner werden im Aufstellungs oder Änderungsverfahren miteinbezogen und können Ihre Bedenken äußern. Die Gemeide muss dann darüber Entscheiden.

(Gerichtlich) Wehren können Sie sich dann, wenn der B-Plan in Ihre Rechte eingreift. Welches Ihrer Rechte wird denn verletzt ?

: Guten Tag ins Forum,
: kann in einem entstehenden Neubaugebiet ein Baubauungsplan so geändert werden, dass aus grossen Grundstücken kleinere gemacht werden und somit die Bebauungsdichte mit einer höheren Zahl von möglichen Gebäuden erhöht wird? Die Erwerber, die bereits Grundstücke gekauft haben, haben dass aufgrund der aufgelockerten Zahl an Grundstücken getan, da durch den hohen Gartenanteil die Bebauung sehr aufgelockert erfolgt wäre. Da grosse Grundstücke aber offensichtlich nicht einfach verkauft werden können, sollen diese nun verkleinert werden. Hat ein Erschliessungsträger ein Recht darauf, dass Ihm die Gemeinde dies im Nachgang ermöglicht? Müssen die Anwohner hier nicht mit einbezogen werden. Kann man sich dagegen wehren?
: Ich freue mich auf eine lebhafte Diskussion.





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